Verpackungs-Codes


 

Umweltkennzeichnung von Verpackungen für Italien

Am 11. September 2020 wurde in der Ausgabe Nr. 116 des Amtsblatts der Italienischen Republik das Gesetzesdekret Nr. 3 vom September 2020 veröffentlicht, das die EU-Richtlinie 2018/851 über Abfälle und die EU-Richtlinie 2018/852 über Verpackungen und Verpackungsabfälle umsetzt. Legislative Decree no. 116 vom 3. September 2020, das am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, legt fest, dass alle in Italien in Verkehr gebrachten Verpackungen gemäß den in den geltenden technischen UNI-Normen festgelegten Verfahren und in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Europäischen Kommission angemessen zu kennzeichnen sind, um die Sammlung, die Wiederverwendung, die Verwertung und das Recycling von Verpackungen zu erleichtern und den Verbrauchern angemessene Informationen über den endgültigen Bestimmungsort der Verpackungen zu liefern.


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