Kunststoffverpackungen Spanien Steuererklärung
Dow Plastic Packaging Datenbank für die Steuererklärung für Kunststoffverpackungen - Spanien
Die Steuer auf Einweg-Kunststoffverpackungen tritt am 1. Januar 2023 in Spanien in Kraft. Diese Steuer wird von Herstellern, Importeuren und EU-Käufern von Einweg-Kunststoffverpackungen für deren Verwendung auf dem spanischen Markt erhoben.
Um unsere Kunden und Händler bei der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften zu unterstützen, stellen wir Angaben zum Gewicht der Kunststoffverpackungen und zum prozentualen Anteil (%) des recycelten Kunststoffs bereit, der in den Verpackungen enthalten ist, die wir beim Verkauf von Dow-Produkten liefern.
Genaue Angaben zur spanischen Kunststoffverpackungssteuer finden Sie in den spanischen Rechtsvorschriften unter: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2022-5809
Suchen Sie nach der Art der für ein bestimmtes Dow-Material verwendeten Verpackungsmaterialien. Hinweis: Bitte verwenden Sie ",", wenn Sie mehrere Materialien oder Beschreibungen eingeben.
Hinweis: Eine Verpackung kann mehrere verschiedene Kunststoffkomponenten enthalten
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